AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Duggan Küchen- und Einrichtungs GmbH
1. Allgemeines und Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle, auch zukünftige geschäftlichen Beziehungen, Verkäufe, Planungen, Lieferungen, Installationen und Montage und sonstigen Rechtsgeschäfte zwischen uns und unseren Kunden. Kunden können Verbraucher, Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts sein.
1.2. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen, telefonische und mündliche Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn sie uns schriftlich bestätigt werden. Auftragsannahmen, Abreden und Zusicherungen, einschließlich derjenigen unserer Mitarbeiter und sonstigen Betriebsangehörigen, bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform und sind gültig, wenn sie von uns nicht innerhalb von 8 Tagen ab erfolgter Vereinbarung schriftlich widersprochen werden.
1.3. Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden.
1.4. Der Kunde verzichtet auf eigene Einkaufsbedingungen (die wir nicht gesondert schriftlich ablehnen müssen), es sei denn, es werden hierfür gesonderte Vereinbarungen getroffen. Einkaufsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn wir in Kenntnis etwaiger Einkaufsbedingungen des Kunden vorbehaltlos an diesen liefern.
1.5. Die Nichtigkeit einzelner Punkte dieser Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht, vielmehr bleiben diese selbständig bestehen. Die Rechte des Käufers aus dem Vertrag sind nicht übertragbar. Hat ein Kunde diese Bedingungen einmal zu den vorliegenden AGB gekauft oder ist ihm der Kauf zu diesen Bedingungen zu irgendeiner Zeit angeboten worden, dann unterliegen auch alle späteren Käufe ohne weiteres diesen Bedingungen.
2. Angebote
2.1. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Zum Angebot gehörige Zeichnungen, Abbildungen, Maß- und Gewichtsangaben gelten nur annähernd, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Angaben zu Form, Gestalt, Struktur, Eignung und zum konkreten Einsatz beinhalten keine Beschaffenheitsvereinbarung, es sei denn, es wurde hierzu etwas schriftlich vereinbart.
2.2 Wir behalten uns an dem Angebot mit den zugehörigen Unterlagen ein Eigentums- und Urheberrecht vor. Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Verwirklichung durch Dritte sind nicht zulässig. Wir behalten uns das Recht vor, unter Beibehaltung der wesentlichen Merkmale an den jeweils beschriebenen oder abgebildeten Artikel jederzeit und ohne besondere Anzeige eine Änderung vorzunehmen. Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor.
2.3. Vertragsabschlüsse im Sinne der Ziffer 1.1 sowie hinsichtlich des Kaufs, der Lieferung und Montage von Waren, einschließlich der Erbringung von Serviceleistungen kommen mit uns dann zustande, wenn der Kunde unser befristetes Vertragsangebot durch Unterschrift und Rücksendung an uns annimmt. Im Anschluss erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung aus der sich ergibt, in welcher Frist er noch Änderungen am Auftrag vornehmen lassen kann. Soweit diese Frist abgelaufen ist, sind einseitige Änderungen durch den Kunden ausgeschlossen. Sämtliche mit uns geschlossene Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich.
2.3. Mündlichen Nebenabreden und Zusicherungen, auch unserer Mitarbeiter bedürfen, um wirksam zu sein, unserer schriftlichen Bestätigung. Gleiches gilt für alle Terminzusagen. Im Übrigen gilt Ziffer 1.2..
2.4. Als Beschaffenheit der Ware gilt nur die in unseren Produktbeschreibungen, Spezifikationen, Kennzeichnungen und der Auftragsbestätigung beschriebene Beschaffenheit. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen keine Beschaffenheitsangaben zu der Kaufsache dar.
2.5. Aufträge geltend zudem als angenommen, wenn sie durch den Verkäufer entweder schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang oder spätestens mit dem vereinbarten Liefertermin ausgeführt werden. Die Rechnung gilt dann als Auftragsbestätigung.
2.6. Geringfügige, materialbedingte Abweichungen von der Bestellung zugrunde liegenden Abbildungen oder Beschreibungen in Katalogen, Mustern und Schaustücken, insbesondere Farb- oder Maserungsabweichungen bleiben vorbehalten. Derartige materialbedingte Abweichungen sowie Waren typischer Eigenschaften werden Vertragsgegenstand und hindern den Vertragsabschluss nicht.
3. Preise, Gefahrenübergang
3.1. An vertraglich vereinbarte Preise für unsere Leistungen halten wir uns 4 Monate gebunden. Bei später vereinbartem Liefertermin liefern oder leisten wir zu unseren am Tage des Gefahrenübergangs gültigen Preis ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden. Der Versand erfolgt, soweit nicht frachtfreie Lieferung vereinbart ist, für Rechnung des Bestellers. Bei allen Lieferungen – auch bei frachtfreien oder bei Frachtvorlage – geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer oder unser eigens zur Ausführung der Versendung oder des Transports bestimmten Personals auf den Besteller über. Versicherungen gegen Schäden aller Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf dessen Kosten abgeschlossen.
3.2. Alle Preisangaben verstehen sich ohne Anschlüsse für Gas, Wasser, Abwasser, Lüftung oder Strom. Diese Arbeiten sind nur dann enthalten, wenn dies ausdrücklich mit der Auftragsbestätigung wird.
3.3. In den Preisen sind Verpackung, Fracht, Zoll, Einfuhr, Versicherung und Nebenabgaben nicht enthalten.
3.4. Ein Festpreisangebot enthält, soweit nichts anderes festgelegt ist, die Montage der Küchenmöbel und den Einbau von Elektrogeräten entsprechend Ziffer 3.2..
3.5. Änderungen oder Ergänzungen der Beauftragung/Bestellung berechtigen uns zu einer entsprechenden Preisanpassung, soweit im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Letzterer Zeitpunkt für eine Änderung der Lieferung ist in die 6. Kalenderwoche vor dem Montagetermin bzw. Liefertermin. Bei Änderung nach diesem Termin werden Änderungskosten fällig, die nach anfallenden Kosten in Rechnung gestellt werden, sowie pauschal eine Bearbeitungsgebühr von € 150,00.
3.6. Soweit der Kunde den Auftrag nach Vertragsschluss insgesamt storniert, berechnen wir für bereits erbrachte Leistungen wie Planung und Aufmaß eine Stornierungsgebühr von 20 % des Auftragswerts, mindestens jedoch € 2.500,00 zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bereits georderte Waren und Geräte werden, soweit sie nicht anderweitig verwertet werden können, oder dies nur mit Abschlägen möglich ist, ebenfalls berechnet. Weitere bereits erbrachte Leistungen werden wir nach Aufwand entsprechend den im Vertrag genannten Konditionen in Rechnung stellen.
4. Lieferungen
4.1. Angaben von Lieferzeiten oder Herstellungsdaten gelten nur dann als verbindlich, wenn sie schriftlich durch uns bestätigt wurden. Die angegebenen Lieferfristen werden durch Maßgabe der bestehenden Verhältnisse gewissenhaft angegeben und nach Möglichkeit eingehalten.
4.1. Die Lieferfrist gilt dann als eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware, das Werk oder Auslieferungslager verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft gemeldet ist. Behördliche Anordnungen oder Maßnahmen, höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Verkehrs- und Betriebsstörungen, oder Rohstoffmangel und jede andere Behinderung der Lieferung befreien uns für deren Dauer von der Verpflichtung zur Leistung.
4.3. Wird die Behinderung voraussichtlich in absehbarer Zeit nicht wegfallen, sind wir berechtigt, die Lieferung einzuschränken, einzustellen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Käufer Ansprüche auf Lieferung oder Schadenersatz zustehen. Von einer Einschränkung der Lieferung bzw. teilweisen Rücktritt werden wir den Besteller unverzüglich unterrichten. Ihm steht das Recht zu, noch die Erfüllung der restlichen Verbindlichkeiten abzulehnen, wenn die Teillieferung wertlos ist. Überschreiten wir die vereinbarte Lieferzeit, so hat der Auftraggeber das Recht, mittels eingeschriebenen Briefs eine Nachfrist von zwei Wochen zu setzen und nach Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten. Haben wir die Verzögerung grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt, so kann nach Fristablauf Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangt werden.
4.4. Auf Kosten des Kunden sind wir berechtigt, die noch nicht gelieferte Ware in ein von uns gewähltes Lager einzulagern, wenn
- der Kunde mit der Annahme der von uns an ihn zu liefernden Ware in Verzug ist
- der Kunde einen vereinbarten Warenlieferungstermin 14 Tage vorher absagt
- der Kunde sich ganz oder teilweise in Zahlungsverzug befindet.
Die Kosten der Einlagerung belaufen sich auf wöchentlich € 70,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Ungeachtet dessen hat der Kunde die Möglichkeit, eine Einlagerung der an ihn zu liefernden Ware kostenpflichtig zu beauftragen.
5. Mängelrüge oder Mängelhaftung
5.1. Holz ist ein Naturprodukt. Seine naturgegebenen Eigenschaften, Unterschiede und Merkmale sind stets zu beachten. Insbesondere sind die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf, der Verarbeitung und Verwendung zu berücksichtigen. Die Bandbreite natürlicher Farb-, Struktur-, und sonstige Unterschiede innerhalb einer Holzart gehören zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellt keinen Gewährleistungs- oder Haftungsgrund dar.
5.2. Mängelrügen werden nur anerkannt, wenn unser Kunde der Kaufmann ist, alle erkennbaren Mängel und unser Kunde, der nicht Kaufmann ist, alle offensichtlichen Mängel sowie Fehlmengen oder Falschlieferungen binnen 8 Tagen nach Lieferung, in jedem Fall aber noch vor Verarbeitung oder Einbau unter Vorlage von Garantieunterlagen oder der Rechnung schriftlich anzeigt. Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge stehen unserem Kunden unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu, wenn uns die Beseitigung des Mangels durch Nachbesserung nicht gelingt oder wir keine Ersatzlieferung vornehmen.
5.3. Die Nachbesserung gilt erst dann als fehlgeschlagen, wenn der Mangel nach dreimaligem Versuch nicht behoben werden kann. Die Beseitigung des Mangels oder die Ersatzlieferung einer mangelfreien Sache können wir von der vorherigen Zahlung eines Betrages abhängig machen, der dem Gesamtwerk der gelieferten Sache abzüglich der voraussichtlichen Kosten für die Nachbesserung entspricht.
5.4. Zeigt sich ein verborgener Mangel, so ist die Mängelrüge unverzüglich nach Entdeckung des Mangels zu erstatten, wobei etwaige Bearbeitung der Verwendung zu unterlassen ist. Bei Nichtunterlassung der Bearbeitung bzw. bei weiterer Verwendung entfällt jeder Gewährleistungsanspruch. Stellt der Kunde uns auf Verlangen Proben des beanstandeten Materials nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Mängelansprüche.
5.5. Gebrauchte Maschinen und gebrauchte Materialien werden nach Beseitigung und Abnahme unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für offene und verborgene Mängel als Besichtskauf geliefert.
5.6. Eine Be- oder Verarbeitung sowie eine Entfernung vom Lagerort der gelieferten Ware führen zum Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
5.7 Mehr- oder Minderlieferungen bis 10 % der bestellten Menge können nicht beanstandet werden.
6. Rücknahme
Die Rücknahme von durch uns gelieferter Ware kommt nur mit unserem vorherigen schriftlichen Einverständnis nach hierzu getroffener, schriftlicher Vereinbarung mit dem Kunden in Betracht. Eine Rücknahme von Sonderbestellungen, Sonderanfertigungen ist ausgeschlossen.
7. Zahlungsbedingungen
7.1. Unsere Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig, sofern keine besonderen Vereinbarungen bestehen.
7.2. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen zu den jeweiligen geltenden Debitzinsen zzgl. Spesen berechnet. Für die Berechnung einer Zahlungsfrist ist der Tag der Lieferung und bei Werkslieferung der Versandtag des Werks und nicht der Tag der Rechnungstellung maßgebend. Zur Hereinnahme von Wechsel und Schecks sind wir nicht verpflichtet. Schecks und Wechsel werden zahlungshalber nur vorbehaltlich der Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung, endgültig gutgeschrieben. Eine Beitreibungsverpflichtung für Forderungsabtretungen kann abgelehnt werden.
7.3. Die Beitreibung erfolgt ohne Übernahme einer Haftung. Diskont- und Beitreibungskosten gegen zu Lasten des Kunden. Ein Zurückbehaltungsrecht unseres Kunden, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, ist ausgeschlossen.
7,4, Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
7.5. Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener oder gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn uns Umstände bekannt werden, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit unserer Kunden in Zweifel zu ziehen. Wir sind auch dann berechtigt, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder Sicherheiten zu fordern oder nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus einem laufenden Vertragsverhältnis mit uns, unser Eigentum. Wir behalten uns insoweit das Eigentum an den verkauften Waren vor. Bei Kunden, die Unternehmer sind, gilt dies auch für zukünftige Forderungen.
8.2. Jeder Wechsel des Standorts der Ware und Eingriffe Dritter, die unser Eigentum an der Ware gefährden könnten, sind uns unverzüglich mitzuteilen. Es ist untersagt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderung an Dritte zu verpfänden oder zu Sicherheit zu übereignen. Der Kunde ist zudem verpflichtet, uns sofort darüber schriftlich zu informieren, soweit ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird oder anderweitige Zugriffe Dritter drohen bzw. erfolgen.
8.3. Im Falle der Nichteinhaltung vorstehender Verpflichtungen durch den Kunden, die uns das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet dabei nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts, da wir berechtigt sind, nur die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten.
8.4. Es ist die Pflicht des Kunden, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln.
9. Datenschutz
9.1. Wir sind berechtigt, Daten, die bezüglich der Geschäftsbedingungen oder im Zusammenhang mit dieser über den Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
9.2. Sämtliche vom Käufer mitgeteilten personenbezogenen Daten, welche für die Erfüllung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (insbesondere Anrede, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung), werden vom Verkäufer ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts (BDSW) erhoben, verarbeitet und gespeichert.
9.3. Die personenbezogenen Daten des Käufers, die für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnis von Nöten sind, werden etwa zur Zustellung von Waren an die vom Verkäufer angegebene Adresse- ausschließlich zur Abwicklung der abgeschlossenen Verträge erhoben sowie verwendet und dürfen zur weiteren Pflege der Kundenbeziehung herangezogen werden, sofern der Käufer nicht widerspricht.
9.4. Erhoben und verwendet werden überdies solche personenbezogenen Daten des Käufers, welche erforderlich sind, um die Annahme der Angebote durch den Verkäufer zu ermöglichen und abzurechnen.
10. Erfüllungsort / Gerichtsstand / Anzuwendendes Recht
10.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Lieferung der Ware an den Kunden in oder ab unserem Verkaufsraum geschuldet. Die Lieferung der Waren an eine vom Kunden gewünschte Adresse erfolgt auf Kosten des Kunden gemäß separater Vereinbarung mit Transportmitteln unserer Wahl.
10.2. Für den Fall, dass der Kunde Unternehmer ist, ist ausschließlicher, auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, München.
10.3. Für Streitigkeiten in Bezug auf die AGB, wie auch zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN - Kaufrecht) und internationalen Einheitsrechts, ist ausgeschlossen.
11. Schriftformgebot, Schlussbestimmungen
11.1. Alle weiteren Vereinbarungen zwischen dem Verkäufer und Käufer abgeschlossen werden, bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieser geltenden Schriftformvereinbarung.
11.2. Sollte eine oder mehrere dieser Bedingungen gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen oder rechtsunwirksam sein, so wird durch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der ungültigen Bestimmungen und bei Vorliegen einer Regelungslücke, soll das als vereinbart gelten, was unter Berücksichtigung der übrigen Geschäftsbedingungen dem wirtschaftlichen Interesse und dem mutmaßlichen Willen der Vertragsparteien am ehesten entsprochen hätte.